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AGB:

Die AGBs für die Vermietung von Lagerflächen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Evgenij Zaljaliev -Transporte

Georg-Kerschensteiner-Str. 37

81829 München

Tel.: (089) 120 963 80

Mob.: (0179) 905 34 90

 

§1. Leistungen des Möbelspediteurs

Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der Verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlich Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei dem Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen.

Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird. Die Pflichten des Frachtführers umfassen auch das Ab- und Aufbauen der Möbel sowie die Verpackung des Umzugsgutes.

 

§2. Beauftragung eines weiteren Frachtführers

Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs heranziehen.

 

§3. Trinkgeld

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht berechenbar.

 

§4. Erstattung der Umzugs

Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle noch bei Umzugsauftrag schriftlich an. Generell sind die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütungen abzüglich geleisteten Anzahlungen oder Teilzahlungen sofort nach dem Umzugsende auf entsprechende Anforderung direkt an der Möbelspediteur auszuzahlen.

 

§5. Kündigung und Rücktritt vom Vertrag

Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag gelten die einschlägigen Bestimmungen der §§ 415 HGB, 346 ff BGB. Beim Rücktritt vom Vertrag nach erfolgter Auftragsbestätigung werden im Sinne einer pauschalierten Abgeltung für Aufwendungen und Bemühungen 20% der Gesamtkosten zu Lasten des Absenders berechnet. Bis zu 5 Werktage vor dem Umzugstermin werden Rücktrittskosten in Höhe von 40% der Gesamtkosten berechnet. Bei Rücktritt von innerhalb 2 Werktage, werden 60% der Gesamtkosten, bis zu 1. Werktag vor dem Umzugstermin 80% der Umzugskosten berechnet. Bei Stornierung am Umzugstag wird der Gesamtbetrag fällig. Der Rücktritt des Auftraggebers hat schriftlich zu erfolgen. Für alle Fälle eines Verstoßes des Absenders gegen eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages/AGB behält sich der Spediteur das Recht vor, das bestehende Vertragsverhältnis unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche des Absenders mit sofortiger Wirkung zu beenden. Bestehen begründete Zweifel an den Eigentumsrechten oder Finanzieller Leistungsfähigkeit des Auftraggebers, behält sich der Spediteur das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Kosten oder negative Folgen, die dem Auftraggeber durch diesen Rücktritt entstehen, gehen zu seinen Lasten. Der Spediteur behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Räumlichkeiten oder Umzugsgüter am Umzugstag nicht für eine sichere Beförderung geeignet sind. In diesem Fall werden die gesamten Umzugskosten fällig.

 

§6. Transportsicherungen

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geraten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio-, und Hi-Fi - Geraten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport zu sichern. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

 

§7. Handwerkervermittlung

Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nicht.

 

§8. Elektro- und Installationsarbeiten

Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahmen von Elektro-, Gas-, Wasser-, Dübeln- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

 

§9. Aufrechnung

Gegen Anspruche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprachen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

§10. Missverständnisse

Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.

 

§11. Nachprüfung durch den Absender

Bei der Abholung, Verb- oder Entladung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wurde. Augerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen sind detailliert auf dem Arbeitsschein (Umzugsauftrag) schriftlich festzuhalten. Pauschale Schadenhinweise sind nicht ausreichend!

 

§12. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in Bar oder Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barzahlungen in ausländischer Wahrung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu Entrichten. Kommt der Absender/Einlagere seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 41 9 HGB findet entsprechende Anwendung.

 

§13. Pfandrecht des Möbelspediteurs

Macht der Möbelspediteur von seinem Recht zum Pfandverkauf der in seinen Besitz gelangten Gegenstande Gebrauch, so genügt für die Pfandversteigerungsandrohung und die Mitteilung des Versteigerungstermines die Absendung einer Benachrichtigung an die letzte dem Möbelspediteur bekannte Anschrift des Einlieferers. Die Pfandversteigerung darf nicht vor dem Ablauf eines Monats nach ihrer Androhung erfolgen.

 

§14. Schadensanzeige

Anspruche wegen Verlust oder die Beschädigung des Gutes erlöschen

a) wenn der Verlust oder die Beschädigung des Gutes augerlich erkennbar war und dem Möbelspediteur nicht spätestens am Tag nach der Ablieferung schriftlich angezeigt worden ist (es gilt das Datum des Poststempels),

b) wenn der Verlust oder die Beschädigung augerlich nicht erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Ablieferung schriftlich angezeigt worden ist. Das heißt, das Reklamationsschreiben muss innerhalb von vierzehn Tagen dem Möbelspediteur zugehen. Bei dieser nachträglichen Reklamation ist auch der Nachweis zu fuhren, dass der Schaden während der dem Möbelspediteur obliegenden Behandlung des Gutes entstanden ist.

 

§15. Abwesenheit des Absenders

Bei der Abwesenheit des Absenders muss dieser eine Vertretung festlegen, um §10 und §14 einzuhalten, sonst erlöschen Anspruche wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes.

 

§16. Besondere Haftungsausschluss Grunde

Der Frachtführer ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

a) Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden;

b) ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;

c) Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender oder einen dritten Möbelspediteur (zum Beispiel Zwischenlagerung);

d) Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem Gut in Behältern, (bzw. in Umzugskartons);

e) Verladen oder Entladen von Gut, dessen Große oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht (u.a. Klavierbeförderung in engen Raumen);

f) Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen;

g) natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht Schaden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet.

 

§17. Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Frachtführer befindet, ausschließlich zuständig.

 

§18. Vereinbarung deutschen Rechts

Es gilt deutsches Recht.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die Vermietung von Lagerflächen

1. Geltungsbereich

ATS Umzug Zaljaliev, geschäftsansässig: Georg-Kerschensteiner-Straße 37, 81829 München (im folgenden „Vermieter"), vermietet Container unterschiedlicher Größen sowie weitere Lagerflächen (Lagerhalle) zur Lagerung von Waren jeglicher Art.
Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Geschäftsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Mieter können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer sein.


2. Vertragsgegenstand/Mietdauer
Mit Mietvertragsabschluss wird der Mieter berechtigt, den im Mietvertrag näher bezeichneten Lagerraum - hierbei handelt es sich um einen Standard-Stahlcontainer, verschließbar, nicht wärme- und kälteisoliert bzw. Flächen in einer Lagerhalle - zu Lagerungszwecken zur vertraglich vereinbarten Mietdauer zu nutzen.
Es können nur Mietverhältnisse mit einer Laufzeit von mindestens
1 Monat abgeschlossen werden.

 

3. Anschrift
Bei Abschluss des Mietvertrages ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter eine zustellungsfähige Anschrift zu benennen, die auch bei Abwesenheit des Mieters gilt. Er hat - insbesondere bei Abwesenheit - die jederzeitige Erreichbarkeit sicherzustellen, wenigstens per E-Mail.
Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, dem Vermieter jede Änderung seiner Postanschrift, E-Mail-Adresse bzw. seines Wohnsitzes unverzüglich mitzuteilen.
Bei Verletzung vorbenannter Pflichten hat der Mieter dem Vermieter diejenigen Kosten zu ersetzen, die ihm durch gescheiterte Zustellversuche entstehen.

 

4. Untervermietung
Der Mieter ist zur Untervermietung grundsätzlich nicht berechtigt. Will der Mieter die Mietsache untervermieten, hat er stets die vorhergehende schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Ein Anspruch des Mieters auf Zustimmung zur Untervermietung besteht nicht.

 

5. Zahlungsbedingungen
Sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge.

 

6. Kaution
Keine Kaution.

 

7. Vertragsbeendigung
Das Mietverhältnis endet nur durch Kündigung durch eine der Vertragsparteien. Die Kündigung ist mit einer Frist von 14 Tagen auszusprechen.
Ungekündigte Mietverhältnisse verlängern sich automatisch auf unbestimmte Zeit und können sodann jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.

Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Eine Übermittlung per Telefax oder E-Mail genügt dieser Schriftform. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung bzw. für die Berechnung des Beendigungszeitpunktes ist der Eingang der Erklärung beim Erklärungsadressaten.

Das Recht der Vertragsparteien, das Mietverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Auch für die außerordentliche Kündigung sind die vorstehend aufgeführten Formvorschriften zu wahren.



8. Verzug des Mieters
Bei Zahlungsverzug wird der Mieter vom Vermieter nur einmal schriftlich angemahnt. Hierfür entsteht eine Bearbeitungsgebühr im Rahmen eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 10,00 Euro. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters, wie insbesondere die hier vereinbarten Verzugszinsen oder die Erstattung von Kosten der Beitreibung der Forderung, bleiben hiervon unberührt.
Bei Verzug des Mieters mit einer Monatsmiete über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen, hat der Vermieter das Recht, dem Mieter den Zugang zum Gelände und zum Container bzw. zur Lagerhalle zu verweigern, ein vom Mieter angebrachtes Schloss auf dessen Kosten zu entfernen und ein eigenes Schloss anzubringen bzw. die Lagerfläche zu sperren, unabhängig davon, ob das Mietverhältnis bereits beendet ist oder durch Erklärung beendet wurde. Weitere Ansprüche des Vermieters werden durch eine solche Vorgehensweise nicht berührt.

 

9. Zutritt
Dem Mieter wird nach Vereinbarung Zutritt zu seinem Container oder seiner Lagerfläche gewährt. Sollte ein Zugang zum Gelände / zur Lagerhalle aus Gründen, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, nicht möglich sein, entfällt jegliche Haftung des Vermieters gegenüber dem Mieter für etwaige Schäden hieraus.
Grundsätzlich ist der Vermieter berechtigt, jeder Person, die sich ihm gegenüber nicht legitimieren kann, den Zutritt zum Gelände / zur Lagerhalle zu verweigern. Will der Mieter einer von ihm bevollmächtigten Person auf das Gelände und zu seinem Container oder zu seiner Lagerfläche Zutritt gewähren, muss diese mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet sein und sich insoweit gegenüber dem Vermieter oder vertretungsberechtigten Personen ausweisen können.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Zutritt zum Container / zur Lagerfläche zu gestatten und zu ermöglichen, insbesondere wenn behördliche Inspektionen vorgeschrieben werden bzw. anstehen oder erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen oder ähnliche Arbeiten notwendig werden. Von einem solchen Termin wird der Vermieter den Mieter mindestens sieben Tage im Voraus schriftlich in Kenntnis setzen. Kommt der Mieter seiner Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, hat der Vermieter das Recht, den Container - soweit erforderlich - oder die Lagerhalle/-fläche ohne weitere Verständigung des Mieters zu öffnen und zu betreten.
Bei Gefahr im Verzug ist der Vermieter oder eine von ihm autorisierte Person berechtigt, den Container / die Lagerhalle/-fläche ohne vorherige Inkenntnissetzung des Mieters unmittelbar zu öffnen und gegebenenfalls zu betreten.

 

10. Nutzung
Der Mieter ist verpflichtet, seine eingelagerten Sachen ordnungsgemäß zu verwahren, das heißt insbesondere den Container oder die Lagerfläche (sofern möglich) abzuschließen und während seiner Abwesenheit verschlossen zu halten. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen vom Mieter nicht verschlossenen Container / nicht verschlossene Lagerfläche zu verschließen. Der Vermieter hat insoweit keinerlei Aufsichtsverpflichtung gegenüber dem Mieter und wird von jeglicher Haftung für etwaige daraus entstehende Schäden freigestellt.
Der Mieter bestätigt, dass die von ihm eingelagerten bzw. zur Einlagerung vorgesehene Sachen entweder sein Eigentum sind oder anderen Personen gehören, die ihm die entsprechende Verfügungsbefugnis über die Einlagerung dieser Sachen erteilt haben.
Dem Mieter ist es nicht gestattet, die nachfolgend aufgeführten Güter einzulagern:
- Nahrungsmittel, verderbliche Waren, Lebewesen, gleich welcher Art, brennbare oder entzündliche Stoffe, Flüssigkeiten, Gase, Farben, Sprengstoffe, Munition, Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische Kampfstoffe, Giftmüll, Asbest oder sonstige potentiell gefährliche Materialien, unrechtmäßig erworbene Gegenstände oder sonstige Materialien, die durch mögliche Emissionen Dritte beeinträchtigen können.
Der Mieter verpflichtet sich, auf dem Gelände und in dem Container / in der Lagerhalle alles zu unterlassen, das geeignet ist, Dritte zu stören oder zu beeinträchtigen.
Dem Mieter ist es untersagt, Sachen außerhalb des von ihm angemieteten Containers auf dem Gelände des Vermieters abzustellen. Der Vermieter ist bei einem solchen Verstoß berechtigt, außerhalb des vom Mieter angemieteten Containers / der angemieteten Lagerfläche abgestellte Sachen sofort und ohne weitere Aufforderung auf Kosten des Mieters zu entfernen.

 

11. Anzeigepflichten, Umzug
Der Mieter verpflichtet sich, etwaige Schäden am Container oder der Lagerfläche, gleich welcher Art, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen und erforderlichen Anweisungen des Vermieters oder seines Personals zur Beseitigung der Schäden unmittelbar und uneingeschränkt Folge zu leisten.
Sollten dringende Gründe hierfür vorliegen, hat der Vermieter das Recht, vom Mieter den Umzug in einen anderen vergleichbaren Alternativcontainer / eine andere Lagerfläche binnen einer Frist von 14 Tagen auf Kosten des Mieters zu verlangen. Sollte der Mieter einer solchen Aufforderung nicht fristgerecht Folge leisten, ist der Vermieter berechtigt, den Container / die Lagerfläche zu öffnen und die eingelagerten Sachen des Mieters in einen Alternativcontainer / eine alternative Lagerfläche auf Kosten des Mieters zu verbringen. Eine solche Vorgehensweise führt lediglich zur Änderung des Mietgegenstands. Im Übrigen bleibt der Mietvertrag als solches mit seinen Vereinbarungen bestehen. Eine Mietzinsanpassung (nach oben oder unten) erfolgt nur, sofern ein vergleichbarer Alternativcontainer / eine vergleichbare Lagerfläche nicht zur Verfügung stehen.

 

12. Herausgabe, Pfandrecht, Verwertung
Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter den Container / die Lagerfläche auf eigene Kosten zu räumen und den Container / die Lagerfläche unverschlossen an den Vermieter herauszugeben. Bei Rückgabe muss sich der Container / die Lagerfläche in dem Zustand befinden, wie er/sie vom Mieter übernommen wurde, das heißt frei von Beschädigungen und in einem gereinigten Zustand. Verliert der Mieter während der Mietzeit den Schlüssel für das Schloss, hat er dem Vermieter für das Aufbrechen des ursprünglichen Schlosses und die Ersatzbeschaffung eines neuen Schlosses eine Aufwandsentschädigung von 39,00 Euro zu zahlen.

Geht die Kündigung vom Mieter aus und gerät der Mieter mit seiner Rückgabeverpflichtung in Verzug, verlängert sich der Mietvertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Der Vermieter kann darüber hinaus von dem Mieter aufgrund der Verlängerung entstehende Schäden und Nachteile auf Nachweis Ersatz verlangen.
Geht die Kündigung vom Vermieter aus, verlängert sich das Mietverhältnis nicht automatisch.
Der Vermieter hat an den Sachen des Mieters im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Vermieterpfandrecht. Dieses dient dem Vermieter zur Absicherung seiner Forderungen gegenüber dem Mieter. Kommt der Mieter mit seinen vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Vermieter in Verzug, vereinbaren hiermit die Parteien für diesen Fall die Übereignung der eingelagerten Sachen des Mieters an den Vermieter zum Zwecke der weiteren Absicherung des Vermieters (sog. Sicherungseigentum). Die Verwertung der dem Vermieter zur Sicherheit übereigneten Sachen des Vermieters bzw. des Pfandgutes erfolgt grundsätzlich in Anwendung der gesetzlichen Regelungen. Abweichend hiervon gilt:
Vor Verwertung des Sicherungsgutes bei beendetem Mietverhältnis fordert der Vermieter den Mieter einmalig schriftlich unter Fristsetzung von 10 Kalendertagen auf, zur Vermeidung einer solchen Verwertung die Forderungen des Vermieters, die dem Mieter in diesem Zusammenhang nochmals vollständig mitgeteilt werden müssen, vollständig zu befriedigen.
Unterbleibt die vollständige und fristgerechte Erfüllung der Ansprüche des Vermieters, ist dieser berechtigt, das Pfandgut zu verwerten. Der Vermieter darf das Pfandgut insbesondere in ein anderes Lager umräumen, freihändig veräußern, in sonstiger Weise verwerten, auf angemessene Weise entsorgen beziehungsweise für den Fall vernichten, dass der zu erwartende Verwertungserlös die Entsorgungskosten nicht erreicht. Die Darlegungs - bzw. Beweislast liegt insoweit beim Mieter.
Es obliegt dem Mieter, den Vermieter im Rahmen der Androhung solcher Verwertungsmaßnahmen unverzüglich über den Wert der eingelagerten Gegenstände zu informieren und somit seiner Schadensminderungspflicht im Rahmen der Verwertung der eingelagerten Sachen nachzukommen.
Im Rahmen der Verwertung verpflichtet sich der Vermieter, nur in dem Rahmen zu verwerten, wie ihm eigene Ansprüche gegen den Mieter zustehen und wie die Verwertung im Rahmen des freihändigen Verkaufes zur Abdeckung dieser Ansprüche erforderlich ist.
Eine Aufrechnung mit Ansprüchen des Mieters gegenüber Ansprüchen des Vermieters wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

13. Tod des Mieters
Durch den Tod des Mieters wird dieses Vertragsverhältnis nicht beendet, vielmehr gehen die Rechte und Pflichten des Mieters auf dessen Erben bzw. Rechtsnachfolger über.


14. Sonstige Bestimmungen
Ist der Mieter eine juristische Person, übernimmt das für diese Person handelnde Organ gesamtschuldnerisch neben der juristischen Person die persönliche Haftung für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen des Mieters.
Auf dem gesamten Gelände des Vermieters gilt die Straßenverkehrsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Weitere Regelungen oder Vereinbarungen bezüglich des Mietverhältnisses bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben damit keine Gültigkeit.
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen oder in diesen AGB getroffenen Regelungen unwirksam sein, berührt dies die übrigen Vereinbarungen grundsätzlich nicht. Anstelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Regelungen. Soweit solche nicht vorhanden sind, verpflichten sich die Parteien, die unwirksamen Regelungen durch wirksame Bestimmungen, die dem wirtschaftlichen Sinne dieser Vereinbarung am ehesten entsprechen, zu ersetzen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das für den Geschäftssitz des Vermieters zuständige Gericht, soweit der Mieter den Abschluss des Mietverhältnisses als Kaufmann getätigt hat.
Diese AGB können jederzeit geändert werden. Über die Änderungen wird der Mieter dann unverzüglich informiert.