Im Mietrecht ist klar geregelt, in welchem Zustand eine Wohnung wieder an den Besitzer zurückgegeben werden muss. Danach muss die Wohnung besenrein sein und grobe Verschmutzungen entfernt werden. Das gilt auch für die genutzten Nebenräume wie Keller oder Garagen.
Generell muss ein Mieter die Mietwohnung in einem leergeräumten und sauberen Zustand übergeben. Er darf keine Gegenstände zurücklassen - andernfalls kann der Vermieter ihm anschließend die Kosten für die Sperrmüllentsorgung auferlegen.
Wichtig zu wissen:
Befindet sich die Wohnung nicht im vereinbarten Reinigungszustand, kann der Vermieter die Kosten für eine nachträgliche Endreinigung auf den Mieter umlegen.
Diese Reinigungsaufgaben gehören zu einer besenreinen Übergabe:
Um Unklarheiten auszuschließen, sprechen Sie Ihren Vermieter im Vorfeld darauf an, was er im Rahmen der Wohnungsendreinigung von Ihnen erwartet.
Im Mietverhältnis spricht man von „besenrein", wenn grobe Verschmutzungen beseitigt werden. das bedeutet in der Praxis, dass beispielsweise die Böden von Straßenschmutz befreit und auch Klebereste von den Fenstern abgemacht werden müssen. Generell gilt: Die Wohnung sollte auf den ersten Blick einen sauberen Eindruck machen und vollständig ausgeräumt sein, sodass der Vermieter direkt Besichtigungstermine mit potenziellen Nachmietern machen kann.
Zigarettenkonsum in der Wohnung hinterlässt Spuren. Per Gesetz müssen Sie diese im Rahmen der Endreinigung aber nur dann aus der Wohnung entfernen, wenn das Rauchen im Mietvertrag verboten wurden. Ist Rauchen erlaubt, dann muss der Vermieter auch die daraus entstandenen Nikotinspuren dulden.
Dies wird von verschiedenen Vermietern oft individuell ausgelegt. In der Regel ist es nicht notwendig, die Fensterscheiben gründlich zu säubern. Die rahmen von Türen und Fenstern sollten aber von groben Verunreinigungen befreit werden.
Wenn Ihre Wohnung ebenerdig liegt und eine Terrasse besitzt, dann muss auch diese in einem ordentlichen Zustand übergeben werden. Dazu gehört es beispielsweise, dass Schmier- und Grillreste entfernt werden.
Wenn eine Einbauküche mit E-Geräten zur Mietwohnung gehören, dann müssen Sie diese auch einer Endreinigung unterziehen. Der Kühlschrank muss leergeräumt und von innen gereinigt werden. Auch Schubladen müssen von innen gesäubert, von Essensresten und Staubablagerungen befreit werden. Im Backofen sollten Sie Backbleche und Rost ebenfalls gründlich reinigen, von Angebranntem befreien. Reinigen Sie Chromstahl und Armaturen am besten mit einem Scheuermittel. Vergessen Sie dabei nicht den Dampfabzug. Besitzt dieser einen Filter, dann kann dieser meistens einfach kurz in die Waschmaschine gelegt werden. Starten Sie mindestens einen Tag vor Ihrem Umzug mit dem Abtauen des Gefrierschrankes.
Das Badezimmer sollte sich zum Auszug in einem einwandfreien, hygienischen Zustand befinden. Dazu gehört die gründliche Reinigung der Toilette, sodass keinerlei Verschmutzungen mehr zu sehen sind. Vergessen Sie auch Sitz und Deckel der Toilette nicht. Auch die Dusche und die Badewanne sollten keine Schmutzränder mehr aufweisen. Befreien Sie das Waschbecken von Kalkablagerungen. Auch Spiegelschränke und andere Badeinrichtungen, die Teil der Mietsache sind, müssen vor dem Auszug einer gründlichen Reinigung unterzogen werden. Unkraut müssen Sie dagegen nicht zupfen.
Dann beauftragen Sie unseren professionellen Reinigungsservice damit, die Reinigung Mietwohnung nach Auszug vorzunehmen. Wie bereiten Ihre Mietwohnung gründlich auf die Übergabe vor. Auch Vermieter können unseren Reinigungsservice in Anspruch nehmen, wenn ihnen die Mietwohnung nicht in einem ordentlichen Zustand übergeben wurde.